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Blog · Zahlen und Recht

Die Quote, in der das Fass nicht vorkommt

78,1 Prozent des in Deutschland getrunkenen Bieres stecken in Mehrwegverpackungen. Die Zahl stammt vom Umweltbundesamt, sie ist korrekt, und sie wird überall zitiert. Auf Seite 14 des Berichts steht, was in ihr nicht enthalten ist.

Das Ende der Kette. Was hier aus dem Fass läuft, zählt die amtliche Mehrwegstatistik nicht mit.
Das Ende der Kette. Was hier aus dem Fass läuft, zählt die amtliche Mehrwegstatistik nicht mit.

Der Satz, den kaum jemand liest

Jedes Jahr im Sommer erscheint ein Bericht mit einem sperrigen Titel: „Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen“. Auftraggeber ist das Umweltbundesamt, erstellt wird er von der GVM in Mainz. Aus diesem Bericht stammen die Zahlen, mit denen in Deutschland über Mehrweg gestritten wird – auch die Zielmarke von 70 Prozent, an der die Politik die Getränkebranche misst.

Der Bericht für das Bezugsjahr 2024 nennt einen Mehrweganteil über alle Getränke von 34,5 % und für das Segment Bier 78,1 %. Beide Zahlen sind sauber erhoben. Beide beziehen sich aber auf einen Ausschnitt des Marktes, der im Kapitel „Definitionen“ festgelegt wird.

„Die Füllgrößen über 10 Liter, meist spezielle Verpackungsvarianten wie Post- und Premix, Gallonen für Wasserspender sowie Fassware bleiben wie in den früheren Untersuchungen unberücksichtigt, da sie hauptsächlich im gewerblichen Bereich eingesetzt werden.“

UBA TEXTE 100/2026, S. 14, Abschnitt Definitionen

Fassware. Also das 20-, 30- und 50-Liter-Keg. Das Gebinde, das von allen Getränkeverpackungen in Deutschland die mit Abstand höchste Umlaufzahl erreicht, taucht in der wichtigsten deutschen Mehrwegstatistik nicht auf.

Der Messbereich der Mehrwegquote

Was der Bericht zählt, endet bei zehn Litern. Rechts davon liegt das Keg.

in der Quote enthalten nicht erhoben Post-/Premix · Gallonen · Fassware 0,1 l 0,5 l 1,5 l 10 l 20 l 30 l 50 l Flasche, Dose, Karton, Partyfass Keg Schnittkante der Erhebung
Die Skala ist nicht maßstäblich, sie zeigt die Reihenfolge der Füllgrößen. Die Grenze bei zehn Litern ist wörtlich aus dem Bericht übernommen.

Der Verband sagt es selbst – nur leiser

Man könnte vermuten, dass die Auslassung unbemerkt geblieben ist. Sie ist es nicht. In seiner Stellungnahme zum Entwurf der EU-Verpackungsverordnung schreibt der Deutsche Brauer-Bund:

„Der Anteil des in Mehrwegverpackungen abgefüllten Biers lag auch ohne Fassbier nach Angaben des Umweltbundesamtes zuletzt stabil bei 79 Prozent.“

Deutscher Brauer-Bund, Stellungnahme zum PPWR-Vorschlag, 15.03.2023, S. 2

„Auch ohne Fassbier“. Der Halbsatz ist fachlich völlig korrekt und er wird als Stärkung des Arguments eingesetzt: Selbst ohne das Fass sind wir schon bei 79 Prozent. Nur zieht der Verband daraus nicht die naheliegende Folgerung. Wenn das Gebinde mit der höchsten Umlaufzahl aus der Rechnung fällt und die Quote trotzdem bei 78 bis 80 Prozent liegt, dann liegt der tatsächliche Mehrweganteil beim Bier über der veröffentlichten Zahl. Um wie viel, sagt niemand.

Die meistzitierte deutsche Mehrwegzahl für Bier ist im Kern eine Flaschenquote.Sie ist deshalb nicht falsch. Sie beantwortet nur eine andere Frage, als die meisten glauben, die sie zitieren.

Warum die Grenze methodisch sinnvoll ist

Der Bericht macht keinen Fehler. Er misst den Verbrauch von Getränken durch Endverbraucher, und zwar über Handelspanels und Haushaltspanels. Ein 50-Liter-Keg wird nicht von einem Haushalt gekauft. Es geht an eine Gaststätte, einen Getränkefachgroßhandel oder einen Veranstalter, und was daraus in die Gläser läuft, lässt sich mit den Instrumenten dieser Erhebung nicht sauber einer Verpackungsgröße zuordnen. Die Begründung im Bericht – „da sie hauptsächlich im gewerblichen Bereich eingesetzt werden“ – ist genau das.

Das Problem entsteht erst eine Ebene später: Die Zahl wird ohne diese Einschränkung weiterverwendet. In Pressemitteilungen, in Positionspapieren, in politischen Zielvorgaben. Und dort steht sie dann als „der Mehrweganteil bei Bier“, nicht als „der Mehrweganteil bei Bier in Füllgrößen bis zehn Liter“.

Was die Erhebung erfasst

  • Mehrwegflasche 0,33 und 0,5 l samt Kasten
  • Einwegflasche und Dose
  • Partyfass 5 l
  • alle übrigen Füllgrößen bis 10 l

Was sie ausdrücklich nicht erfasst

  • Keg 20, 30 und 50 l
  • Post-Mix und Pre-Mix
  • Gallonen für Wasserspender
  • alles Übrige über 10 l

Was das praktisch bedeutet

Für Brauereien mit hohem FassbieranteilFolge 1

Ihre reale Mehrwegleistung ist besser, als jede offizielle Statistik ausweist. Wer das in der eigenen Nachhaltigkeitskommunikation belegen will, muss es selbst rechnen – abgefüllte Hektoliter je Gebindeart, Umläufe je Keg, Rücklaufquote. Es gibt keine amtliche Zahl, auf die man sich stützen könnte.

Für die politische DebatteFolge 2

Das 70-Prozent-Mehrwegziel wird an einer Kennzahl gemessen, in der das effizienteste Mehrwegsystem der Branche nicht vorkommt. Maßnahmen, die den Fassbierabsatz fördern, verbessern die Umweltbilanz, ohne die Zielerreichung sichtbar zu beeinflussen. Das ist ein Steuerungsproblem, kein Rechenfehler.

Für die EU-EbeneFolge 3

Die PPWR geht einen anderen Weg. Sie regelt Transportverpackungen eigenständig und nennt „Fässer jeglicher Größe und jeglichen Materials“ ausdrücklich. Wo die deutsche Verbrauchsstatistik das Keg ausblendet, adressiert das europäische Recht es direkt. Was daraus folgt, steht im Artikel zur PPWR.

Einordnung in eigener Sache

Wir arbeiten Kegs auf. Ein Artikel, der zeigt, dass das Keg in der Statistik unterschlagen wird, nützt uns. Das ändert nichts an der Richtigkeit der zitierten Sätze, aber es gehört dazugesagt. Alle drei Zitate in diesem Text sind wörtlich und mit Fundstelle angegeben, damit jeder sie selbst nachlesen kann.

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